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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DARIL-S GmbH
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vertrages zwischen der DARIL-S GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und dem Auftraggeber oder einer berechtigten Drittperson.
1.2 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn er von beiden Parteien schriftlich unterzeichnet wurde. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertrag und diesen AGB hat der Vertrag Vorrang. Ebenso gilt ein Vertrag, als geschlossen, wenn ein Auftrag schriftlich oder per E-Mail erteilt und vom Auftragnehmer schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde.
2. Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig und gewissenhaft sowie gemäss den Weisungen des Auftraggebers auszuführen.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich oder nützlich sind, einschliesslich des Beizugs von Polizei, Sanität und Feuerwehr.
2.3 Der Auftragnehmer kann zur Erfüllung des Auftrages Drittfirmen oder Subunternehmer beiziehen. Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich für die ordnungsgemässe Erfüllung des Auftrages.
2.4 Der Auftragnehmer haftet für selbst verursachte Schäden an Personen und Sachen bis zu einer Schadenssumme von CHF 10.000.000, abgesichert durch die Betriebs-Haftpflichtversicherung. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
2.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf technische Mängel an Installationen, Apparaten und deren Folgeschäden sowie auf Diebstahl zurückzuführen sind, es sei denn, solche Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen.
2.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Schweigepflicht und zur Wahrung der Diskretion hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages erlangten Informationen.
2.7 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die personenbezogenen Daten des Auftraggebers und der beteiligten Personen vertraulich zu behandeln.
3. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer rechtzeitig, ausführlich und wahrheitsgetreu über alle relevanten Informationen zu informieren.
3.2 Der Auftraggeber muss alle Anweisungen des Auftragnehmers, die die Ausführung des Auftrages betreffen, einhalten und darf nichts unternehmen, was die Auftragsausführung erschwert, behindert oder unmöglich macht.
3.3 Behindert der Auftraggeber die Ausführung des Auftrages, kann der Auftragnehmer die Auftragsausführung abbrechen. In diesem Fall hat der Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen zu bezahlen.
3.4 Der Auftraggeber haftet für das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Material.
3.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der Schweigepflicht und zur Wahrung der Diskretion hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages erlangten Informationen.
3.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die personenbezogenen Daten des Auftragnehmers und der beteiligten Personen vertraulich zu behandeln.
4. Verrechnung der Leistungen und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Einsatzdauer richtet sich nach den vereinbarten Dienststunden, wobei eine Mindestbeschäftigungsdauer von einer Stunde gilt. Die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt.
4.2 Zusätzlich zum Arbeitsaufwand können dem Auftraggeber Hilfsmittel, Spesen, Fahrzeugkosten und sonstige Auslagen in Rechnung gestellt werden.
4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungssumme innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % sowie Mahngebühren berechnet.
4.4 Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen ab der ersten Zahlungserinnerung werden Mahngebühren von CHF 20.00 inkl. MWST verrechnet. Die Zahlungsfrist der Zahlungserinnerung beträgt 10 Tage.
4.5 Offene Forderungen können nach Ablauf der Zahlungsfrist der zweiten Zahlungserinnerung an ein Inkassobüro übergeben werden, wobei deren Gebühren und Verzugszinsen gelten.
4.6 Bei kurzfristigen Aufträgen, die weniger als 24 Stunden vor dem gewünschten Beginn erteilt werden, fallen Zusatzkosten in Höhe von zwei Stunden Sätze an.
5. Tarife und Zuschläge
5.1 Von 23:00 bis 06:00 Uhr gilt ein Nachttarif mit einem Zuschlag von 10 %.
5.2 An Sonn- und Feiertagen wird ebenfalls ein Zuschlag von 10 % erhoben.
6. Absagen bei regelmässigen Aufträgen (monatliche Aufträge)
6.1 Personalabsagen bei regelmässig wiederkehrenden Aufträgen werden bis 24 Stunden vor dem Einsatz ohne Kostenfolge akzeptiert. Kurzfristigere Absagen werden mit einem Unkostenbeitrag von CHF 60.00 pro geplante SicherheitsmitarbeiterIn in Rechnung gestellt.
7. Absagen bei Einzelanlass
7.1 Schriftliche Absagen von Einzelanlässen durch den Kunden werden bis eine Woche vor dem Anlass ohne Kostenfolge akzeptiert. Bei kurzfristigeren Absagen werden 50 % der vertraglich vereinbarten SicherheitsmitarbeiterIn als Entschädigung in Rechnung gestellt.
8. Vorauszahlung und Sicherheit
8.1 Der Auftragnehmer kann bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers eine Vorauszahlung von mindestens 50 % oder eine Sicherheitsleistung verlangen.
8.2 Wird die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht fristgerecht geleistet, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf Schadenersatz hat.
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1 Diese AGB gelten sowohl für befristete als auch für unbefristete Verträge.
9.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien gekündigt werden, wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt. Bei unbefristeten Verträgen hat der Auftraggeber bei Nichteinhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 3.000 zu entrichten.
9.3 Hat der Auftraggeber seine vertraglichen Pflichten verletzt oder einen gesetzwidrigen Auftrag erteilt, kann der Auftragnehmer den Auftrag sofort auflösen. Der Auftraggeber kann daraus keine Forderungen ableiten.
10. Korrespondenz
10.1 Der bevorzugte Weg der Korrespondenz ist ein Brief oder E-Mail. Wird der Auftraggeber per E-Mail kontaktiert und wünscht keinen anderen Kontaktweg, wird die Kommunikation weiterhin per E-Mail geführt.
11. Datenschutz, Schweigepflicht und Diskretion
11.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die personenbezogenen Daten des Auftraggebers und der beteiligten Personen vertraulich zu behandeln.
11.2 Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind verpflichtet, alle im Rahmen des Auftrages erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
11.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen und zur vertraulichen Behandlung der personenbezogenen Daten des Auftragnehmers und der beteiligten Personen.
11.4 Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichten sich, die im Rahmen des Auftrages erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
11.5 Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der DARIL-S GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ist der Sitz der DARIL-S GmbH, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften einen anderen Gerichtsstand vorsehen.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
12.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.